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Die Fördergemeinschaft der Albschule ist durch das Finanzamt Karlsruhe-Stadt von der Körperschaftssteuer befreit (letzter Bescheid vom 03.05.2007), da sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51ff der AO dient.
Freistellungsbescheid 2007-2009
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Fördergem. d. Albschule
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